Alles zur Elternzeit: Rechte und Möglichkeiten

Elternzeit ist die Auszeit vom Berufsleben, wenn Eltern Kinder selbst betreuen & erziehen.

Jeder hat Anspruch auf bis zu 3 Jahren Elternzeit.

Zahlen und Fakten

Während der Elternzeit müssen Sie als Eltern nicht arbeiten. Diesen Anspruch machen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend.

24 Monate

Männer und Frauen können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Hierbei ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich. 

Zeitabschnitte

Jeder Elternteil kann die gesamte Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Achtung: Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen. Info: Die Verteilung auf weitere oder mehr als 3 Zeitabschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Anmeldefrist

Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8 Lebensjahres beträgt die Frist 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Info: Bei der Anmeldung der Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes, muss verbindlich erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb der nächsten 2 Jahre die Elternzueit genommen wird. Dies nennt man den Bindungszeitraum.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (beachte: innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes). Oder: Zwischen dem 3. Geburtstag und Vollendung des achten Lebensjahres ab der Anmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. In allen Fällen endet der Schutz mit Ablauf der Elternzeit.

Ihre wichtigsten Fragen zur Elternzeit beantwortet

Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, um sich umfassend zu informieren und Ihre Elternzeit sorgfältig zu planen. Wir decken die Grundlagen, Ihre Rechte und mögliche Fallstricke ab.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit und wie lange?

Jeder Elternteil hat das Recht, sich Elternzeit zu nehmen. Egal, ob Mutter oder Vater. Pro Elternteil kann man sich bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. In dieser Zeit müssen die Eltern nicht arbeiten und erhalten i.d.R. kein Gehalt.

Welche Rechte habe ich während der Elternzeit?

Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Zudem haben Sie das Recht, in Teilzeit zu arbeiten. 

Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, darf jeder von ihnen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. 

Gibt es Vor- und Nachteile der Elternzeit?

Ja, die Elternzeit hat sowohl Vorteile als auch Nachteile:

Vorteile: Eltern haben mehr Zeit für ihr Kind, das andere Elternteil wird bei der Betreuung des Kindes entlastet und die Auszeit vom Beruf kann neue Erfahrungen ermöglichen.

Nachteile: Nach der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer nicht immer ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück, durch die längere Pause kann die Arbeitsroutine verloren gehen und wer Fristen oder Vorgaben nicht beachtet, kann Probleme bei der Rückkehr in den Beruf bekommen.

Als Vater Elternzeit?

Auch Väter dürfen Elternzeit nehmen. Das ist im Gesetz festgelegt. Dabei ist es egal, ob die Mutter gleichzeitig zu Hause bleibt oder nicht.

Väter können ihre Elternzeit direkt nach der Geburt ihres Kindes beginnen oder erst später. Sie haben die gleichen Rechte wie Mütter und können selbst entscheiden, ob sie die Elternzeit am Stück oder in mehreren Abschnitten nehmen möchten.

Damit alles gut geplant werden kann, sollten Väter frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber sprechen. So können sie den Beginn und die Dauer der Elternzeit rechtzeitig festlegen.

Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit - was nun?

Wenn man während der Elternzeit wieder schwanger wird, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Das bedeutet, dass man weiterhin durch den Mutterschutz geschützt ist. Der Mutterschutz beginnt auch beim zweiten Kind normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Man kann die laufende Elternzeit vorzeitig beenden, um wieder in den Mutterschutz zu wechseln. Das kann sinnvoll sein, weil man dann Mutterschaftsleistungen erhält, die sich am Gehalt vor der Elternzeit orientieren.

Nach der Geburt des zweiten Kindes kann erneut Elternzeit beantragt werden. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft und die geplante Elternzeit zu informieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob Anspruch auf Elterngeld für das zweite Kind besteht.

Was müssen studierende Eltern bei der Elternzeit beachten?

Studierende Eltern dürfen während der Elternzeit weiter studieren, da ein Studium nicht als normale Erwerbstätigkeit gilt. Wichtig ist, dass die Betreuung des Kindes immer an erster Stelle steht. Viele Eltern wählen deshalb ein flexibles oder berufsbegleitendes Studium, damit sie Lernen und Familie besser miteinander vereinbaren können. Außerdem sollten sie sich frühzeitig über finanzielle Unterstützung und Betreuungsmöglichkeiten informieren.

Was passiert mit meinem Urlaubansprüch während der Elternzeit?

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nicht genommene Urlaubstage verfallen aber nicht. Sie können nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr genommen werden. Wenn das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit endet, müssen die übrigen Urlaubstage ausgezahlt werden.

Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden. Meistens ist dafür die Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Bei besonderen Gründen, zum Beispiel einer erneuten Schwangerschaft oder einem Härtefall, ist eine frühere Beendigung oft möglich. Für den Beginn des Mutterschutzes kann die Elternzeit sogar ohne Zustimmung des Arbeitgebers beendet werden.

Teilzeitmöglichkeit

Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei älteren Regelungen bis zu 30 Stunden). Dabei zählt der monatliche Durchschnitt der Arbeitszeit.

Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, wenn die Eltern bereits mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat, die Teilzeit mindestens zwei Monate dauern soll und zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt. Außerdem dürfen keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Eltern trotzdem in Teilzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Wer schon vor der Elternzeit in Teilzeit (maximal 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat, kann diese Arbeitszeit während der Elternzeit weiterführen. Wird dies direkt mit dem Antrag auf Elternzeit angegeben, ist keine zusätzliche Zustimmung des Arbeitgebers nötig.

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