Alles zur Elternzeit: Rechte und Möglichkeiten
Elternzeit ist die Auszeit vom Berufsleben, wenn Eltern Kinder selbst betreuen & erziehen.
Jeder hat Anspruch auf bis zu 3 Jahren Elternzeit.
Zahlen und Fakten
Während der Elternzeit müssen Sie als Eltern nicht arbeiten. Diesen Anspruch machen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend.
24 Monate
Männer und Frauen können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Hierbei ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich.
Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann die gesamte Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Achtung: Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen. Info: Die Verteilung auf weitere oder mehr als 3 Zeitabschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Anmeldefrist
Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8 Lebensjahres beträgt die Frist 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Info: Bei der Anmeldung der Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes, muss verbindlich erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb der nächsten 2 Jahre die Elternzueit genommen wird. Dies nennt man den Bindungszeitraum.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (beachte: innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes). Oder: Zwischen dem 3. Geburtstag und Vollendung des achten Lebensjahres ab der Anmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. In allen Fällen endet der Schutz mit Ablauf der Elternzeit.
Ihre wichtigsten Fragen zur Elternzeit beantwortet
Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, um sich umfassend zu informieren und Ihre Elternzeit sorgfältig zu planen. Wir decken die Grundlagen, Ihre Rechte und mögliche Fallstricke ab.
Teilzeitmöglichkeit
Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei älteren Regelungen bis zu 30 Stunden). Dabei zählt der monatliche Durchschnitt der Arbeitszeit.
Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, wenn die Eltern bereits mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat, die Teilzeit mindestens zwei Monate dauern soll und zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt. Außerdem dürfen keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Eltern trotzdem in Teilzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Wer schon vor der Elternzeit in Teilzeit (maximal 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat, kann diese Arbeitszeit während der Elternzeit weiterführen. Wird dies direkt mit dem Antrag auf Elternzeit angegeben, ist keine zusätzliche Zustimmung des Arbeitgebers nötig.
Ihre Elternzeit erfolgreich planen
Egal ob Mutter oder Vater, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Elternzeit optimal zu nutzen und alle Rechte in Anspruch zu nehmen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Planung.