Alles zur Elternzeit: Rechte und Möglichkeiten
Elternzeit ist Ihr gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um Ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Zahlen und Fakten
Während der Elternzeit müssen Sie als Eltern nicht arbeiten. Diesen Anspruch machen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend.
Die ersten 24 Monate
Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes haben sie die Möglichkeit, die ersten zwei Jahre in Anspruch zu nehmen. Bei der Beantragung ist es entscheidend, dass Sie sich verbindlich für diesen Zeitraum entscheiden. Das bedeutet, dass Sie im Voraus festlegen müssen, wie Sie Ihre Elternzeit gestalten möchten. Dieser Zeitraum wird auch Bindungszeitraum genannt.
Zeitabschnitte
Jeder Elternteil hat die Möglichkeit, die gesamte Elternzeit in bis zu drei Abschnitte zu unterteilen. Wichtig: Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Hinweis: Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es möglich, die Elternzeit auf mehr als drei Zeitabschnitte zu verteilen.
Eltern können bis zu 24 Monate Elternzeit flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, berufliche und familiäre Verpflichtungen besser miteinander in Einklang zu bringen.
Anmeldefrist
Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8 Lebensjahres beträgt die Frist 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (beachte: innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes). Oder: Zwischen dem 3. Geburtstag und Vollendung des achten Lebensjahres ab der Anmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. In allen Fällen endet der Schutz mit Ablauf der Elternzeit.
Ihre wichtigsten Fragen zur Elternzeit beantwortet
Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, um sich umfassend zu informieren und Ihre Elternzeit sorgfältig zu planen. Wir decken die Grundlagen, Ihre Rechte und mögliche Fallstricke ab.
Teilzeitmöglichkeit
Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei älteren Regelungen bis zu 30 Stunden). Dabei zählt der monatliche Durchschnitt der Arbeitszeit.
Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, wenn die Eltern bereits mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat, die Teilzeit mindestens zwei Monate dauern soll und zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt. Außerdem dürfen keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Eltern trotzdem in Teilzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Wer schon vor der Elternzeit in Teilzeit (maximal 32 Stunden pro Woche) gearbeitet hat, kann diese Arbeitszeit während der Elternzeit weiterführen. Wird dies direkt mit dem Antrag auf Elternzeit angegeben, ist keine zusätzliche Zustimmung des Arbeitgebers nötig.
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