Antworten zu Ihren Fragen

Fragen zur Elternzeit

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre pro Kind Elternzeit nehmen.

Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?

Nein.

Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch. Sie muss jedoch fristgerecht schriftlich angemeldet werden.

Welche Fristen gelten für die Anmeldung?

  • 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag liegt
  • 13 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen wird

Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja.

Bis zu 32 Stunden pro Woche sind zulässig, sofern die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Besteht Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Ja.

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und gilt bis zu deren Ende.

Fragen zum Elterngeld

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Elterngeld beträgt i.d.R. 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Es liegt zwischen 300 € (Mindestbetrag) und 1.800 € (Höchstbetrag) pro Monat.

 

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

  • Basiselterngeld: bis zu 12 Monate
  • Mit Partnermonaten: bis zu 14 Monate
  • ElterngeldPlus: bis zu 32 Monate bei reduzierter monatlicher Zahlung

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Ja.

Beide Eltern können Elterngeld parallel oder nacheinander beziehen, abhängig von ihrer individuellen Planung.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für einen kürzeren Zeitraum in voller Höhe gezahlt.

ElterngeldPlus halbiert die monatliche Zahlung, verdoppelt aber den Bezugszeitraum was besonders attraktiv bei Teilzeitarbeit ist.

Wo und wann beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt.

Elterngeld kann rückwirkend für maximal drei Monate beantragt werden.

Fragen zum Mutterschutz

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

Bekomme ich während des Mutterschutzes weiterhin Gehalt?

Ja.

Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss, sodass i.d.R. das durchschnittliche Nettogehalt abgesichert ist.

Besteht Kündigungsschutz während der Schwangerschaft?

Ja.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung informiert wird.

Darf ich während der Schwangerschaft weiterarbeiten?

Grundsätzlich ja außer es besteht ein ärztliches Beschäftigungsverbot oder gesetzliche Einschränkungen (z. B. bei Nachtarbeit, schwerer körperlicher Arbeit oder gefährlichen Tätigkeiten).

Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung die Schwangerschaft dem Arbeitgeber sofort mitteilen zu müssen. Eine frühzeitige Mitteilung ist jedoch sinnvoll, damit Schutzvorschriften eingehalten werden können.

Falls Sie noch Fragen haben, schreiben Sie hier einen Kommentar direkt an uns. Wir versuchen diese schnellstmöglich zu beantworten. 

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Vor 6 Stunden

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